Kircher schließt mit einem konkreten Beispiel: “Heute muss ein Marmeladenhersteller aus Österreich sein Produkt wegen unterschiedlicher Kennzeichnungspflichten in den Mitgliedstaaten noch immer umetikettieren, wenn er es in einem anderen EU-Land verkaufen will. Das verursacht unnötige Kosten und hohe bürokratische Aufwände.” (Schluss)